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Rezeptgültigkeit neu geregelt

Der Klassiker ist die rosafarbene Kassen-Verordnung, aber das ist nicht die einzige Farbe, die Patienten beim Arzt begegnet. Bunt wird es nicht nur bei der Färbung, auch die Gültigkeit unterscheidet sich deutlich. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das 13-köpfige, höchste Gremium der Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen, hat nun den Belieferungszeitraum angepasst. Es geht um die Sicherheit.

Einheitlichkeit bringt Sicherheit

Bislang galt: Ein rosa Rezept ist einen Monat gültig. Doch es variierte von Kasse zu Kasse, wie lange der Zeitraum genau ist. Vielfach wurde in Apotheken bereits sicherheitshalber mit 28 Tagen ,,Gültigkeit” gearbeitet – nun hat der G-BA den Belieferungszeitraum verbindlich angepasst – sobald das Bundesgesundheitsministerium zugestimmt hat, tritt die Neuregelung mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Der G-BA hat im Interesse einer einheitlicheren und konkreteren Regelung für den Belieferungszeitraum von sogenannten Muster-16-Formularen die Arzneimittelrichtlinie geändert – aus der unklaren Definition von „einem Monat“ wird nun „28 Tage“. Damit sind die rosa Kassenrezepte genauso lange gültig wie Hilfsmittelrezepte (Ausnahme: Retionide). Bei letzteren gilt bereits seit Längerem die genaue Frist von 28 Tagen. Dabei gilt: Bundesweit uneinheitliche Feiertage müssen nicht berücksichtigt werden.

Übersicht der einzelnen Fristen

Ein Hilfsmittelrezept ist 28 Tage gültig. Eine Betäubungsmittel-Verordnung (BtM-Rezept) gilt sieben Tage plus Ausstellungstag – also acht Tage und die Belieferung muss innerhalb von 28 beziehungsweise 30 Tagen erfolgen. Ein sogenanntes T-Rezept (darüber werden beispielsweise orale Tumortherapeutika wie Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verordnet) ist sechs Tage zuzüglich Ausstellungstag, also sieben Tage, gültig. Ein sogenanntes Entlassrezept, das Krankenhausärzte mit abgeschlossener Facharztausbildung ausstellen dürfen, ist aktuell sechs Tage lang gültig und außerhalb der Corona-Sonderregelungen binnen drei Tagen einzulösen. Ein grünes Rezept stellt lediglich eine Empfehlung des Arztes dar: Empfohlen wird aus medizinischer Sicht die Anwendung eines nicht verschreibungspflichtigen Medikaments. Es dient dem Patienten als Merkhilfe bezüglich Name, Wirkstoff und Darreichungsform und ist unbefristet gültig. Anders verhält es sich mit den blauen Privatrezepten, die drei Monate gültig sind: Ein Sonderfall stellt die Verordnung von Retinoiden für Frauen im gebährfähigen Alter darf – sie gilt sechs Tage plus Ausstellungstag, also sieben Tage.

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