Ein Jahr elektronische Patientenakte
Die elektronische Patientenakte sollte die medizinische Versorgung moderner, einfacher und sicherer machen. Ein Jahr nach ihrer Einführung zeigt sich jedoch: Viele der erhofften Vorteile sind bisher nicht bei den Patienten angekommen. Als die elektronische Patientenakte – kurz ePA – 2025 in Deutschland eingeführt wurde, waren die Erwartungen hoch. Politik und Krankenkassen versprachen eine digitale Ablage, die Befunde schneller verfügbar macht, Medikationslisten vollständig hält und dafür sorgt, dass der Patient seine Krankengeschichte nicht bei jedem Arzt neu erzählen muss. Ein Jahr später fällt die Zwischenbilanz verhalten aus. Rund 70 Millionen gesetzlich Versicherte haben zwar theoretisch eine ePA erhalten, doch nur etwa vier Millionen haben sie bisher auch aktiviert und genutzt.
Hohe Bekanntheit, geringe Nutzung
Das bestätigt auch eine Forsa-Umfrage, die im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands durchgeführt wurde. Hier gaben drei Viertel der Befragten an, sich noch nicht mit der ePA „auseinandergesetzt“ zu haben. Ein Drittel sagte, keinen persönlichen Nutzen in dem Tool erkennen zu können. Die Vorsitzende des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Ramona Pop, macht dafür vor allem noch fehlende Grundfunktionen verantwortlich: „Die E Akten sind noch nicht im Alltag der Menschen angekommen. Das ist wenig überraschend, denn zentrale Funktionen wie digitale Impf- oder Bonushefte fehlen weiterhin.“
Aktivierung mit Hürden
Das ist allerdings nicht die einzige Hürde. Um die ePA überhaupt nutzen zu können, müssen Versicherte:
1. Die App Ihrer Krankenkasse auf ihr Smartphone herunterladen
2. Ihre Identität bestätigen (über ein Online-Verfahren oder persönlich in der Geschäftsstelle) 3. Die ePA in der App freischalten 4. Ihre Ärztinnen und Ärzte zum Zugriff berechtigen
Das mehrstufige Prozedere schreckt viele Menschen ab. Hinzu kommt, dass ältere Mobilfunk-Geräte dies gar nicht unterstützen. Der GKV-Spitzenverband sieht deshalb in der Technik die entscheidende Einstiegshürde. Sprecher Florian Lanz: „Wir dürfen die Versicherten nicht gleich beim `Log-In’ verlieren.“ Die Kassen fordern daher vereinfachte Verfahren und klare Vorgaben für zusätzliche Anwendungen.
Probleme in den Praxen bremsen die Nutzung aus Hinzu kommt:
Wer die Akte aktiviert, findet häufig nur wenige Dokumente vor. Die Befüllung durch Praxen und Kliniken ist bislang uneinheitlich. Seit Oktober 2025 sind Ärztinnen und Ärzte zwar verpflichtet, relevante Dokumente in die ePA einzustellen. Doch auch seitens der hausärztlichen Verbände hagelt es Kritik: Die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur sei noch nicht durchgehend stabil, viele Praxisverwaltungssysteme würden nur PDF Uploads unterstützen, Dokumente sich teils weder sortieren noch durchsuchen lassen. Auch Apotheken berichten von Schwierigkeiten. Holger Seyfarth, Vorsitzender des hessischen Apothekerverbands, verweist auf fehlende Struktur und unvollständige Daten: „Ein echter Mehrwert entsteht nur bei vollständigen, aktuellen und gut auffindbaren Informationen.“ In der Praxis gebe es aber noch viele offene Fragen – etwa zur Verantwortlichkeit für die Aktualität oder zu einheitlichen Benennungen von Dokumenten.
Verunsicherung beim Datenschutz
Ein weiterer Grund für die geringe Nutzung sind Unsicherheiten beim Datenschutz. Zwar ist klar geregelt, dass Krankenkassen keinen Zugriff auf medizinische Inhalte haben und Arbeitgeber sowie Behörden ausgeschlossen sind. Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, wer welche Dokumente sehen darf. Doch viele Versicherte kennen diese Regeln nicht – und fehlendes Vertrauen hemmt die Nutzung digitaler Angebote.
Was ist die ePA?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Ordner für medizinische Dokumente. Sie kann enthalten: Arztbriefe Befunde Laborwerte Röntgen- und MRT-Berichte Medikationspläne Impfungen Notfalldaten Der Zugriff ist nur mit Zustimmung der Patientin bzw. des Patienten möglich.
Das große, bislang ungenutzte Potenzial
Die ePA könnte grundsätzlich helfen, Doppeluntersuchungen zu vermeiden, Medikationsfehler zu reduzieren, Befunde schneller verfügbar zu machen und die Kommunikation zwischen Behandelnden zu verbessern. Vor allem Menschen mit chronischen Erkrankungen würden davon profitieren. Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin von Pharma Deutschland, formuliert es so: „Solange nur eine Minderheit die ePA aktiv nutzt, verschenken wir Chancen: für bessere Diagnosen, sicherere Arzneimitteltherapien und eine Medizin, die wirklich aus den Erfahrungen von Millionen Patientinnen und Patienten lernt.“
Politik plant neue Funktionen
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte die ePA für Versicherte attraktiver machen und zusätzliche Anwendungen schneller umsetzen. Geplant sind unter anderem digitale Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme, Terminerinnerungen und eine „digitale Ersteinschätzung“, die künftig den Zugang zu Facharztterminen erleichtern soll. Zudem sollen Push-Benachrichtigungen und eine Volltextsuche eingeführt werden. Warkens Ziel: Bis 2030 sollen rund 20 Millionen Versicherte die ePA aktiv nutzen.
Wer darf auf meine Daten zugreifen?
Zugriff nur nach ausdrücklicher Freigabe.
Nicht zugreifen dürfen:
Krankenkassen
Arbeitgeber
Behörden
Versicherungen
Zugriff erhalten können:
Haus und Fachärzte Kliniken
Physiotherapien
Zahnärzte
Die Freigabe kann jederzeit geändert oder gelöscht werden.
Anforderungen für den nächsten Schritt
Expertinnen und Experten sehen mehrere Voraussetzungen für eine breitere Nutzung: eine stabile technische Infrastruktur, weniger aufwendige Anmeldeprozesse, bessere Datenstrukturen und klare Vorgaben für die Befüllung. Die Verbraucherzentralen mahnen zudem, Versicherte umfassender über Funktionen und Datenschutz zu informieren. Ob die geplanten Erweiterungen und technischen Verbesserungen ausreichen, um deutlich mehr Menschen zur Nutzung zu bewegen, bleibt offen.
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