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…das grüne Rezept? 

Viele freiverkäufliche und apothekenpflichtige Medikamente gehören nicht zu den Standard- leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Damit Sie als Patient trotzdem von solchen Präparaten profitieren können, die Ihr Arzt in ein ganzheitliches Behandlungskonzept einbindet, wurde das Grüne Rezept eingeführt. 

Wenn Ihr Arzt Ihnen ein Medikament auf einem Grünen Rezept verschreibt, signalisiert das: Ich halte dieses Mittel für medizinisch sinnvoll und empfehle es ausdrücklich. Damit es beim Abholen in der Apotheke keine Missverständnisse bezüglich des Produktnamens, des Wirkstoffs oder der Dosierung gibt, sind diese Informationen sowie meist auch die empfohlene Packungsgröße auf dem Grünen Rezept dokumentiert. Es dient also auch als hilfreicher Merkzettel. 

Gibt es eine Frist, bis wann ich das Grüne Rezept einlösen muss?

Nein – da es sich nicht um eine strenge Verordnung, sondern lediglich um eine Empfehlung handelt, ist das Grüne Rezept grundsätzlich zeitlich unbegrenzt in der Apotheke einlösbar. 

Wer zahlt das Medikament? 

In der Regel tragen Sie die Kosten selbst. Das Grüne Rezept ist nicht automatisch erstattungsfähig. 

Kann meine Krankenkasse dennoch zahlen? 

Gesetzliche Krankenkassen müssen die Kosten für Medikamente, die auf Grünem Rezept empfohlen werden, grundsätzlich nicht übernehmen. Manche Kassen beteiligen sich jedoch freiwillig und erstatten die Ausgaben für bestimmte Arzneimittel – meist bis zu einem festgelegten Höchstbetrag und nach eigenen Satzungsregeln. Am besten fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob und zu welchen Konditionen sie welche Präparate erstattet. 

Welche Unterlagen muss ich für die Erstattung vorlegen? 

Bei Krankenkassen, die die Kosten erstatten, gilt das grüne Rezept gemeinsam mit dem Apothekenbeleg als Nachweis und Grundlage für die Rückerstattung Ihrer Ausgaben. Also: gut aufbewahren! In der Regel muss zusätzlich ein entsprechendes Formular ausgefüllt und eingereicht werden. 

Bis wann muss ich das Grüne Rezept bei der Krankenkasse einreichen? 

Viele Krankenkassen verlangen, dass Sie das Grüne Rezept gemeinsam mit der Rechnung und den geforderten Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Ausstellungsdatum vorlegen. 

Was kann ich tun, wenn meine Kasse nicht erstattet? 

Dann müssen Sie die Kosten leider selbst tragen. Bewahren Sie Rezept und Kaufbeleg trotzdem gut auf! Denn Krankheitskosten, die weder von der Krankenkasse noch auf andere Weise erstattet werden, können Sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen auch Kosten für Medikamente, sofern ein ärztliches Rezept vorliegt. Allerdings wirken sich die Kosten nur dann steuerlich aus, wenn sie die sogenannte zumutbare Belastung übersteigen. 

Kann ich ein Grünes Rezept elektronisch bekommen (E-Rezept)?

Ja – fragen Sie einfach Ihren Arzt, nach einer digitalen Umsetzung des Grünen Rezepts. 

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