Corona-Impfung ohne Pass – geht das?
Für immer mehr Menschen rückt der persönliche Impftermin mit dem Anlaufen der Corona-Impfkampagne in greifbare Nähe. Bei vielen stellt sich für viele die Frage: Wo ist eigentlich mein Impfpass? Das Dokument ist wichtig, weil es dem Arzt einen Überblick über den Impfstatus des Patienten gibt. Kann man auch ohne Impfpass geimpft werden? Unser heutiger Beitrag klärt darüber auf.
Wichtiges Dokument
Wo sich der eigene Personalausweis, der Führerschein oder andere wichtige Ausweisdokumente befinden – das wissen die meisten. Aber der Impfausweis? Da geraten viele ins Grübeln und mancher wird beim Auffinden feststellen, dass beispielsweise die letzte Tetanus-Impfung doch schon länger her ist als gedacht. Gesundheitsexperte Dr. Wolfgang Reuter von der DKV Deutsche Krankenversicherung rät dazu, nicht nur mit Blick auf die bei vielen anstehende Corona-Impfung den Impfausweis schnell auffindbar aufzubewahren.
Ersatz beim Hausarzt
Grundsätzlich wird jede neue Impfung vom entsprechenden Arzt im Impfpass eingetragen. Ist das orange-gelbe Dokument verschwunden, sollte der Patient seinen Hausarzt informieren. Er stellt kostenlos einen neuen Impfpass aus und trägt die verabreichten Impfungen anhand seiner Aufzeichnungen ein. Liegen dem Arzt nicht alle Informationen vor, weil beispielsweise der Hausarzt gewechselt wurde oder auch andere Ärzte geimpft haben, können Betroffene entweder selbst die fehlenden Informationen einholen oder ihren Hausarzt darum bitten. Arztpraxen müssen ihre Aufzeichnungen über Impfungen mindestens zehn Jahre aufbewahren.
Impfbescheinigung wird erstellt
„Wer es nicht schafft, sich zum Beispiel vor einem Corona-Impftermin einen neuen Impfpass zu besorgen, kann sich trotzdem impfen lassen. Die Impfzentren stellen dann eine sogenannte Impfbescheinigung aus. Später kann der Hausarzt dann die Impfung im Impfpass nachtragen“, erklärt Dr. Wolfgang Reuter.
Bald elektronische Patientenakte
Übrigens: Die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) löst solche Probleme mit verloren gegangenen medizinischen Dokumenten. Seit dem 1. Januar 2021 müssen gesetzliche Krankenkassen ihren Patienten eine ePA anbieten und diese mit den gewünschten Daten, etwa Befunde oder Röntgenbilder, befüllen. Ab 2022 soll es voraussichtlich möglich sein, dort auch den Impfpass zu speichern.
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