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Ärztliche Zweitmeinung

Ob Mandel-OP oder eine Gelenkspiegelung der Schulter – wer Zweifel an einer medizinischen Einschätzung hegt, sollte eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Für bestimmte planbare Eingriffe gibt es dabei ein gesetzlich geregeltes Verfahren. Erfahren Sie jetzt mehr. 

Arztempfehlung hinterfragen 

Es ist vollkommen in Ordnung, Diagnosen oder Behandlungsempfehlungen von Ärzten kritisch zu hinterfragen. Besonders vor einem einschneidenden medizinischen Eingriff hegen viele Menschen den Wunsch, sich abzusichern: Ist dieser Eingriff überhaupt notwendig? In Deutschland steht es grundsätzlich allen Patienten offen, sich eine zweite ärztliche Einschätzung einzuholen. Das ergibt sich aus dem Recht der freien Arztwahl. Und für einige nicht eilige Operationen gibt es ein so genanntes Zweitmeinungsverfahren.  

Ärztliche Zweitmeinung: Wer soll das bezahlen? 

Die Details für das Zweitmeinungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf gesetzlicher Grundlage (§ 27b SGB V) in einer Richtlinie geregelt. In bestimmten Fällen müssen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Zweitmeinung übernehmen. So zum Beispiel bei Gebärmutter-Operationen, Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom, Eingriffen an Gaumen- oder Rachenmandeln oder bei bestimmten Operationen an der Wirbelsäule. 

Viele Krankenkassen bieten Zweitmeinung 

Unabhängig von der Richtlinie bieten viele gesetzliche Krankenkassen eine Zweitmeinung bei weiteren Eingriffen als Zusatzleistung an. Ärzte benötigen im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens besondere Qualifikationen. Und die Beratung muss laut Richtlinie des G-BA neutral und unabhängig erfolgen. Das heißt, die „Zweitmeiner“ dürfen nicht in der selben Einrichtung wie der erste Arzt tätig sein. Auch dürfen Sie nicht in dem Krankenhaus arbeiten, in dem die Operation stattfinden soll.  

Ärztliche Zweitmeinung: Was muss ich tun? 

Sie haben sich für einen Zweitmeiner entschieden? Dann machen Sie einen Termin aus und stellen Ihre Patienten-Informationen zusammen. Oftmals reichen Ihre bisherigen Befunde und Untersuchungsergebnisse aus. Lassen Sie sich diese Unterlagen von Ihrer ersten Arztpraxis mitgeben. Oder bitten Sie um die direkte Übersendung an den Zweitmeiner. Sollten weitere Untersuchungen sinnvoll sein, bespricht das der Arzt mit Ihnen. 

Was passiert mit der zweiten Meinung? 

Zunächst erklärt der zweite Arzt Ihnen seine Empfehlung und gibt Ihnen auf Wunsch eine schriftliche Zusammenfassung mit. Diese Empfehlung können Sie auch an Ihren ersten Arzt schicken lassen. Selbstverständlich liegt die Entscheidung für oder gegen eine Behandlung auch jetzt noch bei Ihnen. So können Sie zum Beispiel einen bereits geplanten Operationstermin wieder absagen.  

Zweitmeiner einfach finden 

Welche Ärzte für eine zweite Meinung aufgesucht werden können, erfahren Sie über die Kassenärztlichen Vereinigungen des jeweiligen Bundeslandes. Weiterhin kann man auf der Website des ärztlichen Bereitschaftsdienstes regional nach qualifizierten Zweitmeinern suchen. 

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